Die Bestimmungen der jeweiligen Benutzungs- und Entgeltordnung sind zu beachten.
Für Rasenplätze gilt:
Die Spiele können durchgeführt werden, sofern dies die Boden- und Witterungsverhältnisse erlauben.
Über die Bespielbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen die Stadt vor Spielbeginn. Anstreuen und Platzaufbau erfolgen durch den Antragsteller.