Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 2 LGastG

Grundlegende Angaben

Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erstatten.
Für Vereine gilt die Anzeigepflicht nur, wenn alkoholische Getränke angeboten werden.

Veranstaltende Person

Allgemeine Angaben

Hinweis zur Auswahl: Wählen Sie Privatperson, wenn die Angaben Sie selbst oder eine vertretene Person betreffen. Für Unternehmen, Organisationen oder Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, OHG, KG, Verein, Partei, Behörde) wählen Sie Unternehmen / Organisation.

Hinweis zu der Angabe des Vornamens: Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Hinweis zu der Angabe des Familiennamens: Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Hinweis zu der Angabe der Hausnummer: Ist keine Hausnummer vorhanden, ist „ohne Hausnummer" anzugeben.

Kontaktdaten


Verantwortliche Person

Hinweis zu der Angabe des Vornamens: Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Hinweis zu der Angabe des Familiennamens: Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Hinweis zu der Angabe der Hausnummer: Ist keine Hausnummer vorhanden, ist „ohne Hausnummer" anzugeben.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person

Hinweis zu der Angabe des Vornamens: Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Hinweis zu der Angabe des Familiennamens: Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Hinweis zu der Angabe der Hausnummer: Ist keine Hausnummer vorhanden, ist „ohne Hausnummer" anzugeben.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person

Hinweis zu der Angabe des Vornamens: Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Hinweis zu der Angabe des Familiennamens: Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Hinweis zu der Angabe der Hausnummer: Ist keine Hausnummer vorhanden, ist „ohne Hausnummer" anzugeben.

Kontaktdaten


Angaben zum gastronomischen Angebot

Link zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Link zum Landesgaststättengesetz ( LGastG)

Beim Ausschank alkoholischer Getränke sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anzubieten. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer als das preiswerteste alkoholische Getränk anzubieten.

Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke.

Zur Müllvermeidung sollte auf Einweggeschirr und Einwegbesteck verzichtet werden. Bei einer evtl. Anmietung eines Geschirrmobiles berät Sie die Umweltberaterin der Stadt Metzingen, Tel. 07123 395-2213.

Wird trotzdem Einweggeschirr und -besteck verwendet, so ist dieses in getrennten Behältern zu sammeln und vom Erlaubnisinhaber direkt der Fa. ALBA GmbH, Ziegeleistraße 19, zuzuführen. Das Einweggeschirr darf nicht über die städtische Müllabfuhr entsorgt werden!

 

Einen Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten finden Sie hier >


Angaben zur Veranstaltung

Zum Beispiel Vereinsfest, Jubiläum, Weihnachtsmarkt.

Den Antrag auf Erteilung der Gestattung müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der oben bezeichneten gestattungspflichtigen Tätigkeit stellen.

Angaben zum Veranstaltungsort

Sofern die Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfindet, ist eine Sondernutzungserlaubnis beziehungsweise eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.

Bitte beachten Sie:
Sofern Zelte oder Bühnen mit einer Grundfläche von mehr als 75 m² errichtet werden, ist eine Abnahme erforderlich. Fliegende Bauten dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Abnahme erfolgt ist.


Ergänzungen und Anlagen

Erklärung

Link zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Link zum Landesgaststättengesetz ( LGastG)

Anlagen

Sie können hier bis zu 5 Anlagen angeben, die für die Antragstellung von Bedeutung sein können.
Bitte verwenden Sie bei der Bezeichnung der beigefügten Anlagen einen Namen, der einen Rückschluss auf den Inhalt zulässt.

Hinweis: 
Dieses Formular dient der reinen Anzeige bei der zuständigen Behörde. Pflichten, die Sie als Veranstalter aufgrund anderer Rechtsvorschriften haben, bleiben durch diese Anzeige unberührt.
Die Anzeige wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht bestätigt.
Sie erhalten eine automatisch generierte E-Mail-Antwort als Eingangsbestätigung.


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