Abmeldung einer Hundehaltung

Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der Hundesteuersatzung der Stadt Metzingen.

Angaben zum/zur Hundehaltenden/Steuerpflichtigen

Bankverbindung für eventuelle Rückzahlung:

Neue(r) Hundehaltende(r)/Steuerpflichtige(r)

Neue Adresse

Wir weisen darauf hin, dass – neben der Abmeldung – gem. § 11 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Metzingen vom 23.06.2022 noch die Hundesteuermarke zurückzugeben ist.

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