Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der Hundesteuersatzung der Stadt Metzingen.
Wir weisen darauf hin, dass – neben der Abmeldung – gem. § 11 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Metzingen vom 23.06.2022 noch die Hundesteuermarke zurückzugeben ist.