Antrag auf Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung
nach § 46 Abs. 1 StVO

Kontakt bei Rückfragen:
Stadt Metzingen, Verkehrsbehörde
Sprechzeiten: Mo–Fr: 8–12 Uhr
Fr. Schmidt, Tel. 07123/395-2124, Fr. Schierle, Tel. -2129
E-Mail: verkehr@metzingen.de
 

Antragsteller


Angaben zu den Ausnahmegenehmigungen


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Nicht berücksichtigt werden kann, das verständliche Verlangen das Kfz am Arbeitsplatz oder in der Nähe unterzubringen, die dem Mitarbeitertransport oder als Aufenthaltsmöglichkeiten dienen sollen. Ebenso können keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn diese lediglich der Zeitersparnis oder zur Vermeidung der Parkplatzsuche dienen, auch wenn häufig an- und abgefahren werden muss.


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